3.3. Gemäss genehmigten Spesenreglement der E. AG werden für geschäftliche Reisen und Einsätze bis zu 14 Tagen Dauer die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung vergütet. Ist die tägliche Rückkehr zum Wohnort zweckmässig und zumutbar, können lediglich die Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen abgerechnet werden (siehe Spesenreglement 2.1 Grundsatz). Als Fahrtkosten werden die nachgewiesenen Auslagen für geschäftlich bedingte Fahrten zwischen Arbeitsort und Reiseziel vergütet. Die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsort gehen zu Lasten des Mitarbeiters (siehe Spesenreglement 2.2 Fahrtkosten).