erstmöglichen Flug abfliege und mit dem letztmöglichen Flug zurückkomme. Vom Wohnort bis zum Flughafen betrage die Fahrzeit ca. 30 Minuten. Mit dem Zug betrage die Fahrzeit etwas mehr als eine Stunde, falls es am Morgen überhaupt möglich sei, beispielsweise um 05:30 Uhr am Flughafen zu sein. Mit Replik vom 19. August 2020 hielten die Rekurrenten am Arbeitsweg von total 8'174 km fest. Die Fahrten zum Flughafen vor und nach Auslandreisen würden vom Rekurrenten als Arbeitsweg betrachtet und nicht der Arbeitgeberin verrechnet.