Somit würden beide privat nicht viel Auto fahren. Bei den nun geltend gemachten 8'174 km handle es sich um die Hin- und Rückfahrten vom Wohnort an den Arbeitsort, sowie um Hin- und Rückfahrten vom Wohnort an den Flughafen. Die Arbeitgeberin habe die Zusammenstellung als richtig bestätigt und unterzeichnet. Zudem habe die Arbeitgeberin bestätigt, dass der Rekurrent ihr diese Fahrten nicht als Spesen abgerechnet habe. Der Rekurrent parkiere sein Auto meist am Flughafen, da er in der Regel mit dem -4-