2.3. Mit dem Rekurs machen die Rekurrenten geltend, im Jahr 2015 hätten sie mit ihren Autos rund 12'700 km zurückgelegt. Nach Abzug der für den Arbeitsweg gefahrenen 8'174 km verblieben für private Fahrten rund 4'500 km. Dies gäbe ihre Situation zutreffend wieder. Der Grund dafür sei, dass die Rekurrentin an Multipler Sklerose erkrankt sei und Gehbeschwerden habe. Somit würden sie nicht in die Berge zum Wandern oder Skifahren fahren und würden auch sonst fast keine Ausflüge unternehmen, sondern verbrächten die Zeit meist zu Hause. Die Rekurrentin habe ein eigenes Auto damit sie mobil bleibe, wenn der Rekurrent im Ausland weile. Somit würden beide privat nicht viel Auto fahren.