3. Mit Entscheid vom 6. Mai 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Das satzbestimmende Einkommen wurde auf CHF 166'020.00 und das steuerbare Einkommen auf CHF 165'800.00 reduziert. 4. Den Einspracheentscheid vom 6. Mai 2020 (Zustellung am 22. Mai 2020) haben A. und B. mit Rekurs vom 11. Juni 2020 (Postaufgabe am 12. Juni 2020) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen den Antrag,