1. Mit Verfügung vom 21. Juni 2017 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2015 zu einem satzbestimmenden Einkommen von CHF 168'900.00 und einem steuerbaren Einkommen von CHF 168'700.00 veranlagt. Dabei wurden die als Berufsauslagen von A. deklarierten Autokosten von CHF 18'400.00 sowie die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung von CHF 3'200.00 gestrichen. 2. Gegen die Verfügung vom 21. Juni 2017 liessen A. und B. mit Schreiben vom 14. Juli 2017 Einsprache erheben und beantragen die Berufsauslagen seien um CHF 5'460.00 (7'800 km à CHF 0.70) zu erhöhen.