"Die Verlustverrechnungen gemäss Deklaration wurden an die Veranlagungen der Vorjahre angepasst. Aktuell ist kein Verlustvortrag zur Verrechnung stehend." Im Einspracheentscheid wurde weiter ausgeführt: "Die Steuerperiode 2018 wurde rechtskräftig mit einem Gewinn von CHF 435 veranlagt. Demzufolge bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge für die Steuerperiode 2019 mehr."