2.2. Das KStA JP unterbreitete der Rekurrentin/Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 14. Februar 2020 einen Veranlagungsvorschlag. Innert der gesetzten Frist von 20 Tagen ging keine Stellungnahme ein. In der Folge wurden die Veranlagungen betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2019 und betreffend direkte Bundessteuer 2019 – inhaltlich dem Veranlagungsvorschlag entsprechend – eröffnet. -5-