2. 2.1. In Rekurs und Beschwerde wird ausgeführt, die Steuererklärung hätte allenfalls mit einer "normalen Einsprache-Möglichkeit an die Steuerbehörde" geändert werden können. Die Weiterleitung des Einspracheentscheides an das Spezialverwaltungsgericht sei eine reine Schikane.