4. Den Einspracheentscheid vom 12. Mai 2020 (Zustellung nicht bekannt; Versand am 12. Mai 2020) hat die A. GmbH mit "Einsprache gegen den Einsprache-Entscheid betreffend Kantons- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer Geschäftsjahr 2019" (recte Rekurs/Beschwerde) vom 29. Mai 2020 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen mit dem Antrag, die Veranlagung sei gemäss Selbstdeklaration vorzunehmen. -3- Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung des Rekurses und der Beschwerde.