3. Mit Entscheid vom 12. Mai 2020 hiess das KStA JP die Einsprachen betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2019 sowie direkte Bundessteuer 2019 teilweise gut. Auf die Aufrechnung eines Privatanteils Fahrzeug wurde verzichtet. Hingegen wurde der geltend gemachte Verlustvortrag unverändert nicht zum Abzug zugelassen.