1.3. Sowohl bei der Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern 2019 als auch der direkten Bundessteuer 2019 wurden ein Privatanteil Fahrzeug von CHF 2'784.00 zum steuerbaren Gewinn hinzugerechnet und gleichzeitig der geltend gemachte Verlustvortrag von CHF 6'304.00 gestrichen. 2. 2.1. Gegen die Verfügungen vom 14. April 2020 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2019 sowie direkte Bundessteuer 2019 erhob die A. GmbH mit Schreiben vom 18. März 2020 (Postaufgabe am 17. April 2020) Einsprache. Sie stellte den Antrag, es sei eine Veranlagung gemäss Selbstdeklaration vorzunehmen.