Der Vertreter der Rekurrenten hat innert erstreckter Frist keine Hinderungsgründe geltend gemacht. Der Rekurrent hat sich mit Schreiben vom 22. Juni 2022 (Postaufgabe am 24. Juni 2022) acht Tage nach Ablauf der erstreckten Frist vernehmen lassen. Er führt aus, er lebe seit vielen Jahren unter Schmerzen und müsse Medikamente einnehmen. Am 19. April 2020 habe er so starke Schmerzen gehabt, dass er einen Arzt habe aufsuchen müssen, wo er Valium zur Schmerzlinderung erhalten habe. Deshalb habe er einen Termin bei seinem Anwalt, der für den 19. April 2020 vereinbart gewesen sei, nicht wahrnehmen können.