3.4. Der Einspracheentscheid vom 3. April 2020 wurde dem Vertreter der Rekurrenten am 9. April 2020 zugestellt (vgl. Rückschein). Den Rekurrenten wurde der Einspracheentscheid am 6. April 2020 zugestellt (vgl. Rückschein). Die Zustellung an beide Empfänger erfolgte also, da Ostern am 12. April 2020 war, während der Gerichtsferien sowie der Dauer des Fristenstilltandes gemäss vorgenannter Verordnung. Damit hat die 30-tägige Rekursfrist am 20. April 2020 zu laufen begonnen und ist am Dienstag, 19. Mai 2020, abgelaufen. Der vom 20. Mai 2020 datierende Rekurs wurde gleichentags der Post übergeben (vgl. Wertzeichen der Post auf dem zugehörigen Couvert).