5. Das Regionale Steueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. -3- 6. A. und B. haben keine Replik erstatten lassen. 7. Mit Schreiben vom 4. Mai 2022 teilte das Spezialverwaltungsgericht dem Vertreter von A. und B. mit, dass der Rekurs verspätet ist, und räumte ihm die Gelegenheit ein, einen allfälligen Hinderungsgrund nachzuweisen. 8. Der Vertreter von A. und B. beantragte mit Schreiben vom 25. Mai 2022 eine Fristverlängerung, die vom Spezialverwaltungsgericht bewilligt wurde. 9. Mit Schreiben vom 22. Mai 2022 machte A. einen Hinderungsgrund geltend. -4-