1. Die Verfügungen vom 15. April 2019 mit Einspracheentscheid vom 3. April 2020 seien vollumfänglich aufzuheben bzw. so anzupassen, dass diese der eingereichten Steuererklärung und dem deklarierten Einkommen und Vermögen der Rekurrenten Steuerperiode 2016 entspricht, eventualiter sei die Angelegenheit zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Alles unter entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWSt." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.