3. Mit Entscheid vom 3. April 2020 wies dies Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 3. April 2020 (Zustellung am 9. April 2020) haben A. und B. mit Rekurs vom 20. Mai 2020 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende "Anträge: