1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 194'100.00 (davon qualifizierter Beteiligungsertrag von CHF 10'000.00) und das steuerbare Vermögen auf CHF 1'450'000.00 festgesetzt. 2. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 300.00, der Kanzleigebühr von CHF 275.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 675.00, zu 30 % mit CHF 202.50 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 1'190.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q.