Da die Inverkehrsetzung erst im Jahr 2015 erfolgt ist, ist jedoch mangels privater Nutzung für das Jahr 2014 kein Privatanteil für dieses Fahrzeug festzusetzen. Bei den nacheinander gehaltenen Fahrzeugen der Marke G. handelt es sich schliesslich um reine Geschäftsfahrzeuge, für die kein Privatanteil zu verbuchen ist.