Das Geschäftsfahrzeug F. XB hatte sodann im Vorjahr 2013 einen Buchwert von CHF 3'900.00 und wurde im Geschäftsjahr 2014 mit CHF 1'600.00 auf CHF 2'300.00 abgeschrieben. Dies entspricht einer Abschreibung von 41 % des Buchwertes. Der Rekurrent hat das Fahrzeug somit jeweils um 40 % des Buchwertes gemäss Anhang VIII der Wegleitung zur Steuererklärung 2014 abgeschrieben. Da er den F. XB gemäss Kaufvertrag am 16. Oktober 2010 für CHF 30'000.00 erworben hat, ergäbe dies bei einer korrekten Abschreibung von jeweils 40 % auf dem Buchwert einen Endwert von CHF 5'832.00 per Ende 2013 (das Jahr 2010 wurde pro - 18 -