6.3.2. Was zunächst die Abschreibungen betrifft, so wurde die Sofortabschreibung von CHF 30'000.00 auf dem F. XA (Kaufpreis CHF 37'300.00 gemäss Kaufvertrag vom 18. November 2014) im Umfang von 80,43 % des Anlagewertes (und somit nur unwesentlich über dem gesetzlichen Regelsatz) vorgenommen. Ebenso wurde der F. XA auf dem separaten Konto 1140 unter Angabe des Anlage- und des Endwertes verbucht. Die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 20 StGV) der Sofortabschreibung sind erfüllt, was zwischen den Parteien nicht umstritten ist. Die Sofortabschreibung von CHF 30'000.00 ist zu gewähren. Hingegen ist die für den F. XD vorgenommene Abschreibung von CHF 200.00 aufzurechnen.