6.3. 6.3.1. Die Rekurrenten haben in ihrer Buchhaltung alle Fahrzeuge der Marke F. als Geschäftsfahrzeuge behandelt und den Fahrzeugaufwand entsprechend verbucht. Die Steuerkommission Q. hat den Fahrzeugaufwand mit Ausnahme der aufgerechneten Sofortabschreibung von CHF 30'000.00 als geschäftsmässig begründeten Aufwand akzeptiert. Da gemäss den vorstehenden Ausführungen der F. XE sowie der F. XD als Geschäftsfahrzeuge ausscheiden, sind die im Zusammenhang mit dem Fahrzeugaufwand erfolgten Buchungen und Aufrechnungen zu korrigieren.