Weil die Qualifikation des F. XA als Privatfahrzeug im Einspracheentscheid dazu geführt hatte, dass das Geschäftsvermögen um CHF 7'300.00 (Buchwert des F. XA) reduziert, das Privatvermögen jedoch um CHF 26'110.00 (von der Steuerkommission Q. berechneter Vermögenssteuerwert des F. XA per Ende 2014) erhöht wurde, sind diese Operationen rückgängig zu machen. Insgesamt sinkt das steuerbare Vermögen der Rekurrenten gemäss Einspracheentscheid um CHF 23'210.00 (- CHF 4'400.00 + CHF 7'300.00 - CHF 26'110.00).