5. Durch die Qualifikation des F. XE sowie des F. XD als Privatvermögen sinkt das Geschäftsvermögen der Rekurrenten um CHF 4'400.00 (CHF 4'000.00 für den F. XE zuzüglich CHF 400.00 für den F. XD). Das Privatvermögen der Rekurrenten verändert sich nicht, da gemäss Wegleitung zur Steuererklärung 2014, Ziffer 30.5, für private Fahrzeuge, die im Jahr 2007 oder davor in Verkehr gesetzt worden sind, kein Vermögenssteuerwert mehr zu berechnen ist. Dies ist sowohl für den F. XE (Erstinverkehrssetzung 2001 gemäss Kaufvertrag vom 23. Dezember 2004) als auch für den F. XD (Kauf und Inverkehrssetzung am 18. Mai 2006) der Fall.