4.3.6. Zusammenfassend gehörten per Ende 2014 das Nutzfahrzeug G. XG, der F. XB sowie der F. XA (als Nachfolger des F. XB) zum Geschäftsvermögen der Rekurrenten. Die übrigen Fahrzeuge gehörten zum Privatvermögen der Rekurrenten. Damit sind auch die mit dem Wechsel der Vermögensqualifikation verbundenen Auswirkungen zu prüfen. - 13 -