4.3.5. Der H. XH (nachfolgend: H.) wird von den Rekurrenten nicht als Geschäftsfahrzeug genannt. Ebenso wenig wird geltend gemacht, dass mit diesem Fahrzeug geschäftliche Fahrten unternommen wurden. Zudem wurde der H. per 31. Dezember 2014 nicht mehr von den Rekurrenten bzw. der Einzelunternehmung gehalten. Der H. fällt deshalb als Geschäftsfahrzeug ausser Betracht.