Erw. 10.2.). Das Merkblatt dient jedoch nicht dazu, im Einzelfall zu bestimmen, ob ein Fahrzeug ein Geschäftsfahrzeug ist oder nicht. Dies ist gemäss den vorstehenden Ausführungen nach der überwiegenden Nutzung im konkreten Einzelfall zu entscheiden (Präponderanzmethode). Das Bundesgericht verwendete das Merkblatt im in der Replik zitierten Ur- - 12 - teil vom 19. April 2010 (2C_807/2009) denn auch, um den Privatanteil eines Geschäftsfahrzeuges zu beurteilen, nicht aber, um festzulegen, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Geschäftsfahrzeug handelte oder nicht.