Was das in diesem Zusammenhang von der Vertreterin der Rekurrenten zitierte "Merkblatt N1/2001 Naturalbezüge von Selbständigerwerbenden" der Eidgenössischen Steuerverwaltung betrifft, so wird dieses für die nach dem 30. Juni 2007 abgeschlossenen Geschäftsjahre nur noch verwendet, um die private Nutzung eines Geschäftswagens zu schätzen, sofern ein Fahrtenbuch fehlt und die pauschale Bestimmung des Privatanteils ausnahmsweise nicht gemäss dem Ansatz von 0,8 % (mindestens CHF 150.00) pro Monat (MWSt-Regelung) bestimmt wird (vgl. zum Ganzen nachfolgend Erw. 6.2.4. bis 6.2.8. sowie SGE vom 21. Juli 2022 [3-RV.2019.76] Erw.