das Nutzfahrzeug verwendet hat (siehe nachfolgend Erw. 4.3.4). Ebenso ist nachvollziehbar, dass der Rekurrent als Inhaber der Einzelunternehmung im Kundenkontakt aktiv ist. Zudem ergibt sich die behauptete Gesamtfahrstrecke des F. XB von 19'600 km in etwa aus den eingereichten Unterlagen, auch wenn es sich dabei lediglich um einen Durchschnittswert der Jahre 2011 bis 2014 handelt (Kilometerstand von 120'005 am 20. Juni 2011 [gemäss Rechnung der I. vom 20. Juni 2011] und von 188'500 am 14. Januar 2015 [gemäss Kaufvertrag vom 14. Januar 2015]; ergibt 68'495 km für 1'304 Tage, was zu einer durchschnittlichen Jahresstrecke von 19'172 km führt).