einer normalen privaten Fahrleistung ausgehe, überwiege die private Nutzung aufgrund der gefahrenen Kilometer nicht. Der F. XA werde vor diesem Hintergrund überwiegend geschäftlich genutzt, weshalb die Sofortabschreibung von CHF 30'000.00 zulässig und zu gewähren sei. Jedoch könne der verbuchte Privatanteil für den F. XE unpräjudiziell um CHF 1'000.00 erhöht werden. Somit sei das steuerbare Einkommen um CHF 29'000.00 zu senken, die Geschäftsaktiven seien um CHF 7'300.00 (Restbuchwert Fahrzeug) zu erhöhen und das Privatvermögen sei um CHF 26'110.00 (Vermögenssteuerwert Fahrzeug) zu reduzieren. Damit sinke das steuerbare Vermögen um CHF 18'810.00.