4.1.4. Im Rekurs macht der Rekurrent geltend, am 31. Dezember 2014 seien nicht zwei, sondern nur ein Nutzfahrzeug der Marke G. Teil des Geschäftsvermögens gewesen. Zudem verfüge der neu erworbene F. über einen zuschaltbaren Allradantrieb, der auf Baustellen und bei winterlichen Verhältnissen unverzichtbar sei. Mit privaten Fahrten habe das "gar nichts zu tun". Mit dem neu erworbenen F. werde der F. XB ersetzt, der im Dezember 2014 zum Verkauf bereitgestellt und am 14. Januar 2015 verkauft worden sei. Es seien nicht vier Fahrzeuge gleichzeitig eingelöst gewesen oder gefahren worden.