8. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt Q. und beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau vorgenommen. 9. Aufforderungsgemäss haben A. und B. weitere Unterlagen einreichen lassen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2014. Massgebend für die Beurteilung des Rekurses sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) sowie die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV).