5. 5.1. A. reichte mit an das Gemeindesteueramt gerichtetem Schreiben vom 5. Mai 2020 (Postaufgabe am gleichen Tag) eine "Richtigstellung Fahrzeuge" ein. Dieses Schreiben wurde vom Gemeindesteueramt Q. zuständigkeitshalber an das Spezialverwaltungsgericht weitergeleitet. 5.2. Das Spezialverwaltungsgericht hat die "Richtigstellung Fahrzeuge" als Rekurs gegen den Einspracheentscheid vom 10. März 2020 (Zustellung nicht bekannt; Versand am 21. April 2020) entgegengenommen. Es wurde sinn- -3-