4. Mit Entscheid vom 10. März 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Das steuerbare Einkommen wurde um CHF 3'240.00 auf CHF 217'700.00 (davon qualifizierter Beteiligungsertrag von CHF 10'000.00) und das steuerbare Vermögen um CHF 26'190.00 auf CHF 1'472'000.00 reduziert. An der Aufrechnung der Sofortabschreibung des Fahrzeuges von CHF 30'000.00 wurde festgehalten und das Fahrzeug neu dem Privatvermögen zugerechnet.