2. Gegen die Verfügung vom 6. Dezember 2016 erhoben A. und B. mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 Einsprache. Sie beantragten unter anderem, die Sofortabschreibung des Fahrzeuges von CHF 30'000.00 sei als geschäftsmässig begründeter Aufwand anzuerkennen und die Einkünfte aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit seien um diesen Betrag zu reduzieren. 3. Am 22. Januar 2020 fand eine Einspracheverhandlung statt.