Im Steuerjahr 2017 wurden den Rekurrenten Berufsauslagen in der Höhe von CHF 6'707.00 (auswärtige Verpflegung CHF 3'000.00; Pauschalabzug CHF 3'705.00 [3 % von CHF 114'487.00 + CHF 9'000.00]; Mitgliederbeiträge an Berufsorganisationen CHF 2.00) gewährt. Zusätzlich zu den Berufsauslagen sind dem Rekurrenten, aufgrund seiner Tätigkeit im Aussendienst, Pauschalspesen von CHF 3'000.00 zu gewähren, wie sie ihm in den vorangehenden Steuerperioden genehmigt wurden. Die darüber hinaus gehenden Pauschalspesen von CHF 6'000.00 sind jedoch nicht zu gewähren.