7.5. Dennoch ist gerichtsnotorisch, dass bei Tätigkeiten im Aussendienst Spesen anfallen. Die Steuerkommission Q. rechnete den ganzen Betrag von CHF 9'000.00 zum steuerbaren Einkommen auf, obwohl sie zumindest in -9- den vorangehenden zwei Steuerjahren Pauschalspesen von CHF 3'000.00 akzeptierte.