7.4. Die Rekurrenten legten in ihrem Schreiben vom 25. Februar 2021 in "Anlehnung an das Spesenreglement" Spesenkategorien und deren Gewichtung dar. Die geltend gemachten Spesen bleiben jedoch eine Parteibehauptung, da sie nicht durch Quittungen oder Belege bewiesen werden können. Zudem ist die Gewichtung der Kategorien nicht aussagekräftig, da diese auf Grundlage des Spesenreglements vorgenommen wurde. Die Rekurrenten tragen deshalb die Folgen der Beweislosigkeit. Die Steuerkommission Q. ging grundsätzlich zu Recht davon aus, dass es sich um steuerbares Einkommen handelt.