Die Rekurrenten wussten bereits bei Jahresbeginn, dass die Arbeit der beiden Aussendienstmitarbeiter durch den Rekurrenten abgedeckt werden musste, und dass sich die Spesenpauschale von CHF 3'000.00 mutmasslich erhöhen würde. Es wäre den Rekurrenten deshalb zuzumuten gewesen, die Quittungen der Spesen mindestens aufzubewahren, damit diese im Falle von Rückfragen der Steuerbehörden eingereicht werden könnten. Wie ausgeführt haben die Rekurrenten keinerlei Belege gesammelt. Damit haben sie den fehlenden Nachweis für die behaupteten Spesen selber zu verantworten. Eine Zusicherung der Steuerbehörden, Pauschalspesen geltend machen zu können, besteht ebensowenig.