7.3. Aus den Steuerakten 2015 und 2016 wird ersichtlich, dass die im Lohnausweis aufgeführten Pauschalspesen von CHF 3'000.00 gewährt bzw. nicht zum steuerbaren Einkommen aufgerechnet wurden. Für das vorliegend zu beurteilende Steuerjahr 2017 wurden im Lohnausweis des Rekurrenten CHF 9'000.00 Pauschalspesen deklariert. Die Verdreifachung der Pauschalspesen wurde dahingehend begründet, dass der Rekurrent zusätzlich die Arbeit von zwei Aussendienstmitarbeitern übernommen habe und das ganze Jahr der einzige Verkäufer im Betrieb gewesen sei