Die Firma E. verfüge nicht über ein genehmigtes Spesenreglement. Ein von einem anderen Kanton genehmigtes Spesenreglement für eine Firma, welche nicht im Kanton Aargau ihren Sitz habe, könne die Genehmigung durch das Kantonale Steueramt des Kantons Aargau für die Firma E. nicht ersetzen.