5.2. Die Steuerkommission Q. entgegnet, im Rahmen der ordentlichen Veranlagung 2017 sei festgestellt worden, dass die bisherigen Pauschalspesen von CHF 3'000.00 auf CHF 9'000.00 erhöht worden seien. Da es sich nicht um ausgewiesene Auslagen handle und die Steuerpflichtigen keine Belege vorlegen konnten, sei die gesamten Pauschalspesen dem steuerbaren Einkommen zugerechnet worden. Dass in den Vorjahren jeweils CHF 3'000.00 Pauschalspesen akzeptiert worden seien, bedeute nicht automatisch, dass diese Spesenpauschalen nicht überprüft werden -7- dürften. Gewährt wurde, wie in den Vorjahren, der Abzug für auswärtige Verpflegung von CHF 3'000.00.