Die Rekurrenten seien, wie sich jetzt herausstellte, fälschlicherweise der Meinung gewesen, dass das Reglement für alle in der Schweiz tätigen F.-Betriebe Gültigkeit habe. Der E. sei es nicht möglich, ein Spesenreglement genehmigen zu lassen, da nicht mindestens zehn spesenberechtigte Mitarbeiter beschäftigt würden.