Für pauschal ausgerichtete Spesenvergütungen gilt dies nicht. Als Pauschalvergütungen gelten Spesenvergütungen, welche ungeachtet der effektiven Zahl der Kostenereignisse (z.B. Mahlzeiten, gefahrene Kilometer, Übernachtungen) und der effektiven Höhe der Kosten für einen bestimmten Zeitraum pauschal festgelegt werden. Allerdings kann auch bei Pauschalspesen auf einen strikten Nachweis verzichtet werden, soweit die Aufwendungen in einem üblichen Rahmen liegen und nach aller Erfahrung glaubhaft sind.