"Bei der im Lohnausweis deklarierte Spesenpauschale von Fr. 9'000.- handelt es sich um den Ersatz tatsächlicher Spesen. Die Aufrechnung als Einkommen ist zu stornieren. Das steuerbare Einkommen von Fr. 38'800.- (gemäss Einsprache-Entscheid) ist um diesen Betrag und um weitere Fr. 1'000.- für Einkommen unter Fr. 35'000.- zu kürzen. Das steuerbare Einkommen beträgt somit Fr. 28'800.-." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. und B. haben eine Replik erstattet. -3-