3. Mit Entscheid vom 26. März 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. An der Aufrechnung der Spesenpauschale wurde festgehalten. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 38'800.00 festgesetzt. 4. Den Einspracheentscheid vom 26. März 2020 (Zustellung am 22. April 2020) zogen A. und B. mit Rekurs vom 7. Mai 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter. Sie stellten den folgenden Antrag: