5. Den Einspracheentscheid vom 5. März 2020 (Zustellung am 20. März 2020) hat A. mit unter Berücksichtigung der, gestützt auf die "Verordnung über den Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren zur Aufrechterhaltung der Justiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)" vom 20. März 2020, verlängerten Gerichtsferien rechtzeitigem Rekurs vom 5. Mai 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellt die folgenden Anträge: