3. Gegen den Entscheid vom 8. November 2019 (Zustellung am 12. November 2019) liess A. mit Schreiben vom 12. Dezember 2019 (Postaufgabe gleichentags) Einsprache erheben. Sie stellte den folgenden Antrag: "1. Der Anteil von Frau A. an der Gesamtsteuer der Steuerperiode 2007 sei mit einer Haftungsverfügung festzustellen." 4. Mit Entscheid vom 5. März 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.