1. Mit Gesuch vom 30. Mai 2019 beantragte A. beim Steueramt Q. den Erlass einer Haftungsverfügung betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2007 sowie die direkte Bundessteuer 2007. Sie begründete dies mit der dauerhaften Zahlungsunfähigkeit ihres Ehemannes. 2. Am 8. November 2019 fällte die Delegation der Steuerkommission Q. den folgenden Entscheid betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2007: "Der Antrag um Haftungsverfügung für die definitiven Steuern des Jahres 2007 wird abgelehnt. Die Solidarhaftung bleibt bestehen."