Vollziehen Übergeber und Übernehmer den Gesellschafterwechsel direkt untereinander bzw. via die Personengesellschaft, bestimmt sich der steuerbare Kapitalgewinn des Übergebers aus der Differenz des steuerlich massgebenden Eigenkapitals des Übergebers in der Personengesellschaft zum Preis, den der Übernehmer dem Übergeber für seinen Anteil bezahlt (G. Meier-Mazzucato, Entgeltliche Unternehmensnachfolge von KMU mit Schwerpunkt steuerliche Aspekte, a.a.O, S. 510).